Praxis für Logopädie Gertraud Weidenbach

Raum für individuelle Therapie in Grünwald

Wussten Sie...

… dass Logopädie als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung ist und damit eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Das heißt, sie wird Ihnen auf Verordnung des Arztes, z. B. durch Ihren Hausarzt, HNO-Arzt, Kinderarzt oder Neurologen, von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Auf der Verordnung muss der Arzt die Erkrankung, die Therapieanzahl und die Dauer einer Therapiestunde vermerken. Außerdem muss für die Therapie in den meisten Fällen ein Hörtest vorliegen und bei Stimmstörungen ein Kehlkopfbefund.

Die gesetzlichen Krankenkassen fordern zur Zeit eine Eigenbeteiligung von 10% an den Therapiekosten und 10€  pauschal pro Rezept (Ausnahmen: Kinder, chronisch Kranke, soziale Härtefälle).

Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die gesamten Kosten.

    

Meine Praxis ist für alle Kassen zugelassen